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Patientenverfügung

Wenn ich einmal selber nicht mehr entscheiden kann

Haltern am See.
Der Bundestag hat das Gesetz vor wenigen Tagen verabschiedet, zum 1. September soll sie in Kraft treten: Die Patientenverfügung. Es ist die Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Mensch später einmal nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu einer Behandlung zu geben.  Bislang machten sich meist ältere Menschen Gedanken darüber, was denn passiert wenn sie ein Pflegefall sind und hilflos nicht mehr selber entscheiden können: Soll die Dialyse fortgesetzt werden , die Beatmung, die künstliche Ernährung ?
Das wird nun in einer Patientenverfügung festgelegt. Diese Frage kann aber auch von anderen Menschen entschieden  werden. Wer diese medizinischen (oder andere )Anordnung treffen darf, das wird in einer Vorsorgevollmacht bestimmt. Sie und die Patientenverfügung ergänzen sich somit. Die Betroffenen können die Entscheidung darüber wer sie betreut, aber auch einem Vormundschaftsgericht  überlassen. Mit einer Betreuungsverfügung machen sie einen Vorschlag für die Auswahl der Personen des Betreuers. Diese Betreuungsverfügung kann auch auf die Patientenverfügung verweisen und den Betreuer daran binden. An diesen Willen des Menschen haben sich die Bevollmächtigten oder Betreuer zu halten (allerdings nicht, wenn es gegen das Strafgesetz verstößt). Es gibt keine bestimmten Formvorschriften für eine Patientenverfügung. Sie kann deshalb mündlich oder schriftlich erfolgen, auch mit Hilfe eines Notars erstellt werden. Es ist empfehlenswert, eine Patientenverfügung schriftlich nieder zulegen, weil dann der darin geäußerte Wille leichter nachweisbar ist. Das bietet eine bessere Gewähr dafür dass der Wille beachtet wird. Mündliche Äußerungen werden in der Praxis sicher nur in Ausnahmefällen so konkret und nachweisbar sein, dass sie als verbindliche Patientenverfügungen beachtet werden können. Es ist empfehlenswert Patientenverfügungen in bestimmten Zeitabständen (z.B. jährlich)zu erneuern oder zu bestätigen. So kann man im Interesse der eigenen Sicherheit regelmäßig überprüfen, ob die einmal festgelegten Behandlungswünsche noch gelten sollen oder eventuell konkretisiert oder abgeändert werden sollten. Wie eine Patientenverfügung aussehen kann, das haben beispielsweise die Betreuungsvereine des Kreises mit der Kreisverwaltung zusammengestellt: HIER!
Weiter ausführliche Informationen gibt es im Internet unter:  www.patientenverfuegung.de


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