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Organspende mit dem Ausweis bestimmen

Die meisten Menschen haben sich nicht entschieden,
was nach ihrem Tod mit den Organen geschehen soll

Haltern am See. Wenn es nach der Legende geht, hat man es schon vor 2500 Jahre versucht: Organe von einem Menschen auf einen anderen übertragen. Doch so richtig geklappt hat es erst im 20. Jahrhundert, seit man weiß, das man das Problem der Abstoßung überwinden kann. Jetzt könnte die „Organspende“ zu einem großen Erfolgsmodell werden. Doch viele Menschen tun sich schwer und nur ein geringer Prozentsatz hat sich bereits zu Lebzeiten entschieden, was nach seinem Tod mit seinen Organen geschehen soll.

Nieren, Leber, Blut, Spermien, Eizellen – sie werden heute schon zu Lebzeiten gespendet. Mittlerweile werden von verstorbenen Menschen auch Bauchspeicheldrüse, Blutgefäße, Haut, Augen, Lungen übertragen. Aber: Wann bin ich tot?, fragen sich viele Menschen. Kann man nicht „voreilig“ für tot erklärt werden?

Mediziner sagen Nein. Voraussetzung für eine Organentnahme sei der Hirntod. Und der wird als die sicherste Diagnose in der Medizin bezeichnet. Da aber in den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige Verstorbene als mögliche Organspender in Betracht – nämlich jene, bei denen der Hirntod dem endgültigen Herzstillstand vorausgeht und bei denen das Herz- Kreislauf-System künstlich aufrecht erhalten werden kann. So sterben in deutschen Krankenhäusern jährlich rund 400.000 Menschen. Nur bei rund einem Prozent tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein und nur sie kommen für eine Organspende in Frage.

Voraussetzung für eine Spende ist, dass die Organe gesund und funktionsfähig sind. Eine ärztliche Untersuchung des Spendewilligen zu Lebzeiten ist nicht erforderlich, die Organe werden – im Falle eines Einverständnisses – unmittelbar vor der Entnahme untersucht.

Die Transplantation eines Herzens, einer Lunge oder einer Leber ist für den Organempfänger ein großer Eingriff, der mit erheblichen Risiken verbunden ist. Deshalb werden diese Organe nur dann transplantiert, wenn der Patient eine lebensbedrohliche Erkrankung hat, die mit keinem anderen Mittel mehr heilbar ist und innerhalb einer absehbaren Zeit zum Tode führen würde.

Da die Entscheidungen über eine Organ-Transplantation sehr schnell getroffen werden müssen, gibt es in Deutschland einen Organspendeausweis. Deren Besitzer können sich generell für eine Organ- und Gewebespende aussprechen. Sie können das aber auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken. Eine endgültige Festlegung bedeutet das aber nicht: Der Spender kann den alten Ausweis vernichten und einen neuen ausfüllen.

Das Ausfüllen dieser Erklärung ist völlig unbürokratisch. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.

Organspendeausweise sind kostenlos in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Es gibt sie aber auch als Online-Formular, das man ausdrucken, ausfüllen und ausschneiden kann.

Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Es ist sinnvoll, den Ausweis mit den Personalpapieren bei sich zu tragen. In Notfällen schauen Rettungskräfte dort als erstes nach und können die Angehörigen verständigen. Möglich ist aber auch, den Ausweis bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson zu hinterlegen.

Spender sollten Angehörige und Freunde darüber informieren, dass sie einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Das gibt Sicherheit für jeden – und auch die Verwandten werden in keine Gewissenskonflikte gestürzt. Diese müssen nämlich im Fall eines Hirntodes auf Grund eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung die Entscheidung für oder gegen eine Organspende übernehmen, wenn kein Ausweis vorliegt und der Verstorbene zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung nicht mitgeteilt hat.

Das Formular für den Organspendeausweis gibt es: HIER!
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