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+++ Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft +++

Besonderer Schutz entfällt
Mieter-Kündigung
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestimmten Eigentümergemeinschaften die Kündigungen ihrer Mieter erleichtert. Kauft eine Gesellschaft eine Immobilie, um die Räume später in Eigentumswohnungen für die Gesellschafter umzuwandeln, dann darf sie den Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Der besondere Mieterschutz, der “nach” einer Begründung von Wohnungseigentum gilt, greift nach einem aktuellen Urteil in diesen Fällen nicht, weil die Umwandlung der Wohnungen noch bevorsteht. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gesellschaft recht, die - mit dem erklärten Zweck der Eigennutzung ein Anwesen in München gekauft hatte. Noch bevor es zur von vornherein geplanten Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen kam, kündigte die Gesellschaft einer Mieterin. Der BGH erachtete die Kündigung für zulässig. Der Mieterschutz werde dadurch nicht umgangen, weil die Kündigungssperre eine bereits erfolgte - und nicht künftige - Umwandlung in Wohnungseigentum voraussetze.
www.bundesgerichtshof.de


BGH-Urteil: Mieter muss trotzdem zahlen
Karlsruhe. Mieterhöhungen auf der Grundlage einer überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag sind erlaubt, wenn die Abweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Dem Mieter sei das Festhalten an der zu hohen Flächenangabe im Vertrag zumutbar.


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